In dem Artikel “Spiegelneuronen im Einsatz – Teil I” wurde erstmals auf die Wirkung von unterschwelliger bzw. subliminaler Werbung eingegangen. Sie kann zur Aktivierung des Belohnungszentrums führen, was in den meisten Fällen dann auch das “Haben-Wollen” beim Menschen auslösen kann. Als Beispiel für diese Art der Werbetechnik kann die Toyota Auris Kampage genannt werden, über welche ich bereits berichtete. Dieses Beispiel möchte ich nun um das nachfolgende Video ergänzen.
In diesem ist der Einsatz von subliminalen Werbetechniken für das Fastfood-Unternehmen McDonalds deutlich zu sehen. Allerdings stellt sich mir beim Betrachten des Videos die Frage, ob diese Art der Werbung und somit auch die Aktivierung der Spiegelneuronen verboten ist?
Ein Blick in den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) zeigt, dass dieser Art der Werbung, zumindest in Deutschland, nicht geduldet ist.
Dort heißt es bei § 13 zu Werbung, Sponsoring:
(1) Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.
Betrachte ich mir allerdings Beispiele aus vergangenen Werbekampagnen wie beispielsweise
- die Toyota Auris Kampage
- die Werbeeinblendung von MacDonalds in dem zuvor gezeigten Video
- diverse Werbespots von Coca Cola, in denen der Darsteller genüsslich ein Coke trinkt und nach jedem Schluck “ahhh” sagt
oder aber sogar Erläuterungen und Erklärungen zu den Spiegelneuronen und deren Nutzen in der Werbewelt aus der Literatur, so müsste eigentlich der Einsatz von subliminaler Stimulierung in der Werbung erlaubt sein oder ein Verstoß des MDStV vorliegen.
Draus schließe ich, dass es eine Art “Schlupfloch” geben muss! Nachdem ich mir das Video aus einer U.S. amerikanischen Kochshow noch einmal angesehen habe, meine ich dieses gefunden zu haben (andere Meinungen und Sichtweisen sind natürlich gerne gesehen).
Persönlich gehe ich davon aus, dass jene Art der unterschwelligen Werbung in Deutschland verboten ist, bei der so vorgegangen wird, wie im oben zu sehenden Video. Meine Gründe hierfür lauten wie folgt:
- die Werbung ist nicht als solche zu erkennen bzw. gekennzeichnet und
- die Werbung ist nicht lange genug zu sehen um sie als solche wahrzunehmen.
Kommt es bei einer Werbekampagne hingegen zur Aktivierung der Spiegelneuronen unter folgenden Bedingungen
- die Werbung ist als solche gekennzeichnet und
- die Werbung ist so lange zu sehen, sodass sie auch aktiv als solche wahrgenommen werden kann,
so kann meiner Meinung nach davon ausgegangen werden, dass die subliminale Stimulation durchaus erlaubt ist.
Abschließend ist hervorzuheben, dass die Definition von unterschwelligen Werbetechniken noch sehr wage ist bzw. laut §13 des MDStV es eigentlich keine klare Definition von dieser Art der Werbung gibt. Genau aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass es dennoch erlaubt ist, subliminale Stimuli in der heutigen Zeit einzusetzen. Eine klare Definition von unterschwelligen Werbetechniken und deren klaren Abgrenzung bezüglich der Nutzung wäre demnach durchaus sinnvoll und würde die Handhabung vereinfachen.
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